Technik

Ibbenbüren-Anthrazit ist als Brennstoff sowohl in Einzelöfen als auch in Zentralheizungskesseln geeignet. Durch seine gleichbleibend hohe Qualität hält er problemlos die geltenden Abgasvorschriften ein und garantiert dem Betreiber einen konstant hohen Feuerungswirkungsgrad.
Einzelöfen

In den nach dem Durchbrand- oder Füllschachtprinzip
arbeitenden Öfen für feste Brennstoffe zeichnet sich
Ibbenbüren-Anthrazit besonders aus durch

- lang anhaltenden Dauerbrand
- keine oder nur geringe Verschlackungsneigung
- geringen Ascheanfall
- gleichmäßige Wärmeabgabe
- wenig Bedienungsaufwand

Aber auch auch beim Bevorraten zeigen sich Vorteile von
Ibbenbüren-Anthrazit

- hoher Heizwert und hohe Schüttdichte (hohe Energiedichte)
- hohe Kornfestigkeit (wenig Grus und Unterkorn)

Kleinkessel

Für die Beheizung von Ein- und Zweifamilienhäusern stehen für die Verfeuerung von Anthrazit Zentralheizungskessel nach dem
Füllschachtprinzip und dem Unterschubfeuerungsprinzip zur Verfügung.

Bei den Füllschachtkesseln handelt es sich meistens um
Konstruktionen, die sich nur für niederflüchtige Brennstoffe wie Koks und Anthrazit eigenen. Diese Kessel sind mit einem
Abgasventilator ausgestattet, sodass die feinkörnige Sorte Nuss 5 eingesetzt werden kann.

Selbstverständlich können die vorstehend beschriebenen Kessel auch mit einer sogenannten Thermischen Ablaufsicherung ausgestattet werden. Dies erlaubt dann den Betrieb der Festbrennstoffanlage in einer Heizungsanlage mit
Membranausdehnungsgefäß nach DIN EN 12828.

Markuskessel

Seit Oktober 2005 steht für Ein- und Zweifamilienhäuser auch die für Gasflammkohle entwickelte Unterschubfeuerungstechnik zur Verfügung.

Eine Förderschnecke schiebt entsprechend dem jeweiligen Verbrauch immer nur kleinste Brennstoffmengen aus einem separaten seitlich am Kessel befindlichen Vorratsbehälter (wahlweise links oder rechts vom Kessel) in die Verbrennungsmulde (Retorte). Eine speicherprogrammierbare Steuerung stellt durch Ein- und Ausschalten der Förderschnecke sicher, dass die Retorte immer optimal mit Brennstoff gefüllt ist. Durch den von unten in die Retorte geschobenen Anthrazit wird automatisch die entstandene Asche aus der Retorte herausbefördert und fällt in den auf dem Kesselboden stehenden Aschekasten. Hierdurch entfällt das bei anderen Feuerungsprinzipien erforderliche Schüren völlig.

Die Verbrennungsluft gelangt mittels eines kleinen Gebläses durch Luftöffnungen in der Retorte in die Glut. Durch die auf Ibbenbüren-Anthrazit abgestimmte Anordnung von Luftöffnungen kann auf eine Zugabe von Sekundärluft in den Feuerraum zur Nachverbrennung von Kohlenmonoxid verzichtet werden.

Carbocal Automatische Anlagen

Ab einer Kesselleistung von ca. 100 kW (entspricht einem
Brennstoffverbrauch von ca 20 t/a) wird der Bedienungsaufwand so gross, dass es sinnvoll ist, den Kessel mit einer automatischen
Beschickung auszurüsten. Für diese Leistungsgrössen kommen nur noch Füllschachtkessel mit feinkörnigen Anthraziten (Nuss 5 und Nuss 6) in Frage. Aufgrund der einfachen und preiswerten Technik haben sich die sogenannten Wendelförderer am Markt durchgesetzt. Zur weiteren Reduzierung des Bedienungsaufwandes kann der Kessel zusätzlich mit einem automatischen Ascheschieber ausgerüstet werden, der in Abhängigkeit des Ascheanfalls die entstehende Asche in einen im
unteren Teil des Kessels vorhandenen Aschekasten schiebt. Als nächste Automatisierungsstufe sind eine Heizflächenreinigung und ein Aschetransport in einen big-bag (0,7 m3) möglich. Automatische Kesselanlagen nach dem Füllschachtprinzip stehen bis zu einer Leistung von ca. 2.500 kW zur Verfügung. Sie werden entweder als einteilige Kessel (eine Feuerung) oder als zweiteilige Kessel (zwei Feuerungen in einem Kesselkörper) gebaut.

Ab einer Feuerungswärmeleistung von 1.000 kW (entspricht ca. 900 kW Nennwärmeleistung) unterliegen steinkohlebefeuerte Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der 4. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (genehmigungsbedürftige Anlagen). Für diese Anlagengröße ist vor Errichtung der Kesselanlage beim zuständigen Umweltamt ein Antrag auf Genehmigung und Betrieb zu stellen.

  Immissionsschutz

 
1. Feuerstätten < 1.000 kW
In der sogenannten Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung vom 22. März 2010 sind die zulässigen Schadstoffgrenzwerte für Feuerungsanlagen < 1.000 kW Feuerungswärmeleistung festgelegt. Für Betreiber von Anthrazitkesseln und Anthrazitöfen haben wir einen Info-Flyer erarbeitet.
 
2. Genehmigungsbedürftige Anlagen
Anthrazit-Kessel > 1.000 kW Feuerungswärmeleistung (entspricht ca. 850 kW Wärmeleistung) fallen in den Zuständigkeitsbereich der 4.BImSchV. (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).
An diesen Kesseln sind alle 3 Jahre Emissionsmessungen durch eine zugelassene Messstelle durchzuführen. Desweiteren ist für diese Anlagen alle 3 Jahre eine Emissionserklärung zu erstellen.
Die zulässigen Emissionsgrenzwerte sind in der TA-Luft 2002 festgelegt. Alle Grenzwerte, die Anthrazitkessel betreffen, sind in dieser Tabelle zu finden.