Eierkohle: gebräuchliche Bezeichnung für Steinkohlenbrikett (eine mit Bindemittel in Form gepresste Steinkohle). Siehe auch Steinkohlenarten
 
Einzelofen: Heizgerät, das im zu beheizenden Raum aufgestellt wird. Für Einzelöfen eignet sich Ibbenbüren-Anthrazit besonders wegen seines hohen Heizwertes (langer Dauerbrand) und seines geringen Aschgehaltes. In Einzelöfen werden hauptsächlich die Körnungen Nuss 3 und Nuss 4 eingesetzt.
 
Elektroden-Anthrazit:  Ibbenbüren-Anthrazit ist wegen seines geringen Ascheanteils zur Herstellung von Elektroden geeignet.
 
Emissionsmessung: Hierunter wird bei nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Festbrennstoffkesseln (Feuerungswärmeleistung > 1.000 kW) eine Abgasmessung durch eine zugelassene Messstelle (z.B. TÜV) verstanden. Zu ermittelnde Schadstoffe: Staub, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickoxide. Diese Messung muß alle 3 Jahre durchgeführt werden. Der Messbericht ist dem zuständigen Umweltamt vorzulegen. Für Anlagen < 1.000 kW ist der Bezirksschornsteinfegermeister (siehe Schornsteinfegermessung) zuständig.
 
Energieeinspar-
verordnung:
Am 1. Februar 2002 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten und ersetzt die Wärmeschutzverordnung sowie die Heizungsanlagenverordnung. Sie gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude. Unabhängig von ihrem Alter sind Festbrennstoffkessel in bestehenden Gebäuden nicht von der neuen Energeieinsparverordnung betroffen. Sie müssen weder schärfere Abgasvorschriften einhalten noch müssen sie durch neue moderne Kessel ersetzt werden. Für die Betreiber von Anthrazitkesseln oder -Öfen ändert sich also nichts !
 
Entstauber: Reinigungseinrichtung zur Abscheidung der im Abgasstrom enthaltenen staubförmigen Bestandteile. Bei Einsatz von Ibbenbüren-Anthrazit kann ein Staubgehalt im Abgas von max. 150 mg/m³ auch ohne Entstauber eingehalten werden. Bei einem Staubgehalt von max. 50 mg/m³ ist ein Zyklonenstauber erforderlich. Staubwerte < 20 mg/m³ sind nur mit Tuchfiltern (entweder als Taschen- oder als Röhrenfilter) zu erreichen.
 
Entschwefelung: Entschwefelung nennt man das Verfahren zur Abscheidung von Schwefelverbindungen aus dem Rauchgas von kohlegefeuerten Kesselanlagen. Da eine Entschwefelung der Rohkohle technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist, erfolgt der Entzug des Schwefels aus dem Rauchgas. Zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Schwefeldioxidemissionen werden bei Einsatz von Ibbenbüren-Anthrazit Entschwefelungsanlagen erst ab einer Leistung von 50 MW erforderlich.Man unterscheidet Trockenverfahren und Naßverfahren.
 
Esskohle: siehe Steinkohlearten
 
Falschluft Falschluft gelangt durch Undichtigketen (z.B. defekte oder brüchige Türdichtungen) in den Kessel oder den Ofen. Falschluft, die im Bereich der Primärluftklappe in das Heizgerät gelangt, kann die Verbrennung intensivieren und bei geringem Wärmebedarf zu einer Überhitzung führen. Falschluft im Bereich der Fülltür kühlt die Abgase und wirkt sich so wirkungsgradmindernd aus. Bei geringem Wärmebedarf kann dieser Mangel sogar ein Erlöschen der Glut zur Folge haben.
 
Fettkohle: siehe Steinkohlearten
 
Feuerungsleistung: Diese Leistungsangabe wird auf den Brennstoffeinsatz bezogen. Sie gibt Auskunft über die über den Schornstein abgeleitete Abgasmenge. Die Nennwärmeleistung ergibt sich aus der Multiplikation der Feuerungsleistung mit dem Kesselwirkungsgrad.
 
Feuerungs-
verordnung:
Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Feuerungsverordnung. Ihre Vorschriften dienen ausschließlich der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit.
 
Flammkohle: siehe Steinkohlearten
 
Flammpunkt: niedrigste Temperatur, bei der Flüssigkeiten durch Verdunstung ein entflammbares Gasgemisch bilden. Der Flammpunkt kennzeichnet die Feuergefährlichkeit brennbarer Flüssigkeiten (nicht fester Brennstoffe !)
 
flüchtige Bestandteile: unter Luftabschluß beim Erhitzen fester Brennstoffe gasförmig entweichende Zersetzungsprodukte aus der Brennstoffsubstanz. Der Gehalt an Flüchtigen Bestandteilen dient zur Kennzeichnung u.a. der Steinkohlenarten.
 
Flugasche oder Flugstaub: Flugasche oder Flugstaub nennt man die in Staubabscheidern (Zyklon, Tuchfilter, Elektrofilter) aus dem Rauchgasstrom abgeschiedenen Stäube.
 
Füllschacht: Ein kessel- oder ofeninterner Vorratsbehälter für den Brennstoff. Der hier bevorratete Brennstoff nimmt nicht an der Verbrennung teil, sondern rutscht selbsttätig in den Feuerraum und gleicht so das verbrannte Volumen aus. Die Größe ist für Öfen und Kleinkessel so ausgelegt, dass der Kessel/Ofen in der meisten Zeit des Jahres nur alle 2 Tage oder seltener gefüllt werden muss.

 
Großkessel: Kessel mit einer Nennwärmewärmeleistung > 100 kW. (Siehe auch Wärmeerzeuger)
 
Grus: Feinanteile in einem Schüttgut. Bei einem überhöhten Anteil Grus in Nusskohlen kann es zu Problemen bei der Verbrennung kommen.
 
Hardgrove-Index: kennzeichnet die Mahlhärte von Kohle nach der amerikanischen ASTM Norm D 409. Der nach dem Vermahlen erhaltenen Siebdurchgang steht im Zusammenhang mit der Mahlhärte. Je kleiner der Hardgrove-Index, desto härter ist die Kohle. Der Hardgrove-Index der Ibbenbürener Nusskohle liegt bei ca. 34 °H.

 
Hausbrand: Anteil der Primärenergieträger, die in Einzelfeuerstätten in Haushalten und kleineren Industriebetrieben eingesetzt werden.

 
Heizwert: Wärmemenge, die bei der Verbrennung von Brennstoffen technisch verwertet werden kann. In Feuerungsanlagen für Ibbenbüren-Anthrazit kann nur der Heizwert (unterer Heizwert) ausgenutzt werden. Das im Abgas enthaltene Wasser liegt hierbei dampfförmig vor. Die Verdampfungswärme kann somit nicht genutzt werden. Im Gegensatz zu Erdgas ist aber die Differenz zwischen Brennwert und Heizwert bei Anthrazit weniger als halb so groß.
 
Heizkessel: siehe Wärmeerzeuger